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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Rückstausicherung

Überblick

Als Rückstau bezeichnet man den Fall, dass das Abwasser vom Haus nicht mehr unmittelbar über den öffentlichen Kanal abgeleitet werden kann und über den Hausanschluss in das Haus zurückdrückt.

Grundsätzlich kann Rückstau immer auftreten. Er wird beispielsweise hervorgerufen durch Starkregen, Verstopfungen, Pumpenausfall, Hochwasser, Kanalspülungen etc..

Von Rückstau betroffen sind alle Entwässerungsgegenstände, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden und eine Öffnung haben. Die Rückstauebene ist die Gelände- bzw. Straßenoberkante über der Anschlussstelle.

Kellerüberflutungen infolge von Rückstau können besonders in Hanglagen zu Wasserschäden mit erheblichen finanziellen Aufwendungen an und in Gebäuden führen. Hauptursache dafür sind fehlende, nicht funktionierende oder auch falsch eingebaute Rückstausicherungen.

Nach § 14 Absatz 3 der Entwässerungssatzung der Stadt Bonn hat sich jeder Anschlussberechtigte gegen etwaigen Rückstau aus der öffentlichen Abwasseranlage in die angeschlossenen Grundstücke selbst zu schützen.

Es gibt zwei prinzipiell verschiedene Varianten sich gegen Rückstau zu sichern: Durch den Einbau einer Abwasserhebeanlage oder eines Rückstaudoppelverschlusses.

Die Installation ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, der Art der Ablaufstelle, der Abwasserart, der Lage des Kanals, den technischen Vorschriften etc..

Allein der Einbau einer Rückstausicherung ist nicht ausreichend, es bedarf in jedem Fall einer regelmäßigen Wartung (i.d.R. zweimal jährlich) und Inspektion.