Überblick
Der Kostenbescheid ist eine Maßnahme, die sich gegen den Halter oder die Halterin eines Fahrzeugs richtet, sofern der verantwortliche Fahrer oder die Fahrerin nicht ermittelt werden konnte. Der Kostenbescheid wird in Fällen des ruhenden Verkehrs erlassen, also bei begangenen Parkverstößen.
Voraussetzung hierfür ist, dass der verantwortliche Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin, der oder die die Ordnungswidrigkeit begangen hat, nicht ermittelt werden konnte. Der Kostenbescheid richtet sich gegen den Halter oder die Halterin des Fahrzeugs und soll diesem oder dieser die Kosten des Verfahrens auferlegen.