Überblick
Das Rauchen in Räumen von öffentlichen Einrichtungen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, Sportanlagen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Flughäfen ist verboten.
Das Rauchverbot gilt auch für Gaststätten jeder Betriebsart und ist seit dem 1. Mai 2013 deutlich verschärft worden. Seitdem ist das Rauchen in Gaststätten nur noch in solchen Räumen zulässig, die ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten sind.
Trotzdem gibt es immer wieder Verstöße, die zu Lasten der Gesundheit Dritter gehen.
Das Ordnungsamt der Stadt Bonn kontrolliert die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Kontrollen finden entweder initiativ oder aufgrund konkreter Beschwerden statt.
Wenn Sie einen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz melden wollen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an unten genannte Kontaktperson. Sie steht Ihnen auch bei weiteren Fragen zur Verfügung.