Überblick
Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete der Stadt Bonn sind über die drei Landschaftspläne Siegmündung, Ennert und Kottenforst festgesetzt. Über Ge- und Verbote, die in den jeweiligen Landschaftsplänen aufgeführt werden, wird zum Schutz der Natur geregelt, was in diesen Gebieten zulässig ist und was nicht.
Von den Verboten kann die Untere Naturschutzbehörde auf Antrag und nach Prüfung ggf. eine Ausnahme oder Befreiung erteilen.