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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Korruptionsprävention, Hinweisgeberschutz und interne Meldestelle

Überblick

Zu den Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts (RPA) gehören auch die Korruptionsprävention sowie der Hinweisgeberschutz inklusive des Betriebs der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Um die Integrität in der Verwaltung - auch über korruptionsspezifische Aspekte hinaus - möglichst umfassend und nachhaltig sicherzustellen, sind die zentralen strategischen, konzeptionellen, operativen und revisorischen Kompetenzen in der „Stabsstelle Integrität und Hinweisgeberschutz“ gebündelt worden. Sie umfassen sowohl strukturelle Präventionsmaßnahmen (auf Basis systematischer Risikoanalysen), als auch die interne Ermittlungsarbeit in konkreten Verdachts- oder Hinweisgeberfällen, gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit externen Ermittlungsbehörden.

Die Stabsstelle ist berechtigt und verpflichtet, Hinweisen im Zusammenhang mit irregulären dienstlichen Handlungen in der Verwaltung unmittelbar nachzugehen. Ihre Zuständigkeit geht dabei über klassische Korruptionssachverhalte hinaus und umfasst ebenfalls die Aufklärung von Verstößen, die dem Anwendungsbereich nach dem HinSchG unterfallen (insbesondere Straftaten) sowie sonstige Regelverstöße jeder Art durch städtische Bedienstete.