Überblick
Zu den Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts (RPA) gehört unter anderem auch die Korruptionsprävention. Es ist berechtigt und verpflichtet, Hinweise auf strafbare Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dienstlichen Handlungen in der Verwaltung unmittelbar mit den Strafverfolgungsbehörden zu besprechen.
Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Vorläufige Informationen zum internen städtischen Meldeweg nach dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG):
Der nachfolgend erläuterte Meldeweg beschränkt sich nicht nur auf Hinweise zu korruptionsrelevanten Sachverhalten, hierüber können auch Hinweise zu Rechtsverstößen sonstiger Art gemeldet werden.
Was genau ist Korruption und wie kann man sich dagegen engagieren?
Fast jeder hat eine mehr oder weniger genaue Vorstellung davon, was „Korruption“ bedeutet. Dabei wird der Begriff häufig synonym zu dem der „Bestechung“ verstanden.
In der Praxis reichen korruptionsrelevante Sachverhalte jedoch weit hierüber hinaus. Gleichwohl gibt es im deutschen Rechtssystem keine Legaldefinition.
Transparency International (TI) bekämpft als international anerkannte Nichtregierungsorgansiation Korruption weltweit und beschreibt sie als „Missbrauch öffentlich oder privatwirtschaftlich anvertrauter Macht- oder Einflussstellung zu privatem Nutzen“. Diese Definition setzt einen weit gefassten Rahmen, der über „klassische“ Korruptionsdelikte hinausgeht, und den sich die Stadt Bonn als korporatives TI-Mitglied ebenfalls zu eigen gemacht hat.
TI arbeitet gemeinnützig und politisch unabhängig. Eine der Hauptaufgaben ist die Schaffung von Transparenz durch nachhaltige Zusammenarbeit von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zur Schärfung des öffentlichen Bewusstseins über die schädlichen Folgen von Korruption. Die Stadt Bonn wirbt dafür, diese Arbeit aktiv zu unterstützen!
Wie geht die Stadt Bonn konkret mit Korruption um?
Die Stadtverwaltung vertritt bei korruptionsrelevanten Sachverhalten einen Null-Toleranz-Ansatz und geht Verdachtsmomenten konsequent bis zu einer abschließenden - ggf. auch strafrechtlichen - Aufklärung nach.
Damit Korruption erst gar keinen „Nährboden“ findet, richtet sie ihre Präventionsarbeit risikoorientiert aus. Dazu nutzt die Stadt Bonn verschiedene Instrumente (wie z. B. strukturelle Risikoanalysen, differenzierte Sensibilisierungen/Schulungen, Sponsoring-Richtlinien oder eine Ehrenordnung für Mandatsträger/-innen), deren Wirksamkeit regelmäßig hinterfragt und gegebenenfalls angepasst wird. Mit einer regelmäßigen oder z. T. auch laufenden Prüfung von Auftragsvergaben, Bauausführungen und Bauabrechnungen sowie von Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen sichert das RPA zudem einen großen Anteil an den städtischen Aufgaben, der allgemein als besonders korruptionsgefährdet gilt, engmaschig ab.
Gibt es einen direkten Ansprechpartner für Korruptionsprävention?
Das RPA verfügt über einen zentralen Ansprechpartner (Beauftragten) für Korruptionsprävention, in dessen Funktion operative und konzeptionelle, strategische und revisorische Kompetenzen gebündelt sind.
Er steht der gesamten Verwaltung, aber auch Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und sonstigen Einrichtungen als Vertrauensperson in allen Angelegenheiten, die das Thema Korruption betreffen, aufklärend und beratend zur Seite. Bei Verdachtsmomenten ist er befugt, interne Vorermittlungen durchzuführen, und berechtigt, nötige Einkünfte einzuholen sowie Akten, Schriftstücke und Unterlagen einzusehen. Darüber hinaus hat er Zutritt zu allen Diensträumen.
In persönlichen Angelegenheiten können Sie mit dem Beauftragten selbstverständlich auch einen vertraulichen Gesprächstermin außerhalb der üblichen Dienstzeiten oder Diensträumlichkeiten vereinbaren. Zielrichtung seines Gesprächsangebotes ist, Ihnen eine möglichst umfassende Beratung bzw. Hilfestellung zu geben und - wenn gewünscht - Ihre Identität so gut wie möglich zu schützen.
Gibt es einen sicheren bzw. unabhängigen Meldeweg bei der Stadt Bonn, wenn ich als Hinweisgeber Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten vertraulich ansprechen möchte?
Der städtische Beauftragte für Korruptionsprävention agiert im Rahmen seiner revisorischen Kompetenzen fachlich unabhängig und weisungsfrei. Sein Gesprächs- bzw. Beratungsangebot gilt selbstverständlich und gerade auch für Personen, die - ggf. vertrauliche oder anonyme - Hinweise auf relevante Sachverhalte geben möchten, und zwar unabhängig von einer Umsetzung der EU-Richtlinie vom 23.10.2019 zum Hinweisgeberschutz in nationales deutsches Recht.
Scheuen Sie also nicht davor zurück, persönlich, telefonisch oder über die speziell eingerichtete E-Mail-Adresse ( Hinweisgeberbonnde) mit dem städtischen Beauftragen für Korruptionsprävention Kontakt aufzunehmen, wenn Sie einen Hinweis geben möchten. Sie können sich auf einen fairen, offenen und vertrauensvollen Dialog verlassen, auf dessen Inhalte niemand sonst in der Stadtverwaltung unmittelbaren Zugriff hat.
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Korruptionsprävention / Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
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