Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Korruptionsprävention / Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Überblick

Zu den Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts (RPA) gehört unter anderem auch die Korruptionsprävention. Es ist berechtigt und verpflichtet, Hinweise auf strafbare Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dienstlichen Handlungen in der Verwaltung unmittelbar mit den Strafverfolgungsbehörden zu besprechen.