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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Abrechnung Feuerwehr – Kostenersatz, Gebühren und Entgelte

Überblick

Einsätze der Feuerwehr zur Bekämpfung von Schadenfeuer sowie Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, sind in aller Regel unentgeltlich (Pflichteinsätze).

Bei bestimmten Pflichteinsätzen (z.B. bei Gefährdungshaftung, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz) kann Kostenersatz nach der Satzung zur Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr (siehe unten) erhoben werden. Für sonstige Hilfs- oder Dienstleistungen (z.B. Brandsicherheitswachen) werden Entgelte nach der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr in der Bundesstadt Bonn in Rechnung gestellt. Für die Durchführung von Brandverhütungsschauen fallen Gebühren nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschaue in der Bundesstadt Bonn an.