Überblick
Hinweise zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrerqualifikation) finden Sie unter dem Anliegen "Führerschein – Berufskraftfahrerqualifikation". Die Verlinkung zu diesem Anliegen finden Sie unter dem Reiter "Formulare und Links".
Schlüsselzahl 96
Mit der Schlüsselzahl 96 können Kraftfahrzeuge der Klasse B und ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg geführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
Voraussetzungen für die Eintragung der Schlüsselzahl 96:
- Sie sind Inhaber der Klasse B
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt, im Fall des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre sind Sie mindestens 17 Jahre alt
- absolvierte Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Schlüsselzahl 196
Mit der Schlüsselzahl 196 dürfen Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt geführt werden. Die Berechtigung gilt nur im Inland.
Voraussetzungen für die Eintragung der Schlüsselzahl 196:
- Sie sind fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt
- absolvierte Fahrerschulung nach Anlage 7b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Fahrerschulung erfolgen
Schlüsselzahl 197
Seit dem 01.04.2021 besteht nach § 17a der Fahrerlaubnis-Verordnung für Fahrerlaubnisbewerber*innen im Rahmen der Fahrschulausbildung für die Klasse B (Automatik) oder für Fahrerlaubnisinhaber*innen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkt ist, die Möglichkeit, die Schlüsselzahl 197 zu erwerben. Hierfür ist dem Sachverständigen oder Prüfer oder der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung als Nachweis über eine Schulung vorzulegen. Die Schlüsselzahl 197 wird in den Führerschein zur Klasse B eingetragen, wenn durch Vorlage dieser Bescheinigung nachgewiesen wurde, dass eine Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B vorliegt. Die Schlüsselzahl 78 (Automatik-Beschränkung) wird nicht in den Führerschein eingetragen bzw. entfällt.