Überblick
Die Einwohnerfragestunde ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich schriftlich mit offenen Fragen an die Bezirksvertretung wenden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die den Stadtbezirk Bonn betreffen. Jede Person kann höchstens zwei Fragen je Sitzung der Bezirksvertretung stellen.
Die bei der Bezirksverwaltungsstelle eingegangenen Fragen werden an die Fachverwaltung weitergeleitet und von dieser beantwortet, sofern eine Beantwortung möglich ist. Der Fragestellende erhält die Antwort der Stadtverwaltung vor der Sitzung der Bezirksvertretung zur Kenntnis. Einwohnerfragen werden jeweils direkt zu Beginn einer Sitzung behandelt, insgesamt darf dieser Tagesordnungspunkt jedoch 60 Minuten nicht überschreiten.