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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Straßenverkehr - Bußgeld (Anhörung)

Überblick

Wird eine ausgesprochene Verwarnung nicht wirksam oder handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, wird ein förmliches Bußgeldverfahren von der Bußgeldstelle eingeleitet. Das Bußgeldverfahren unterliegt im Gegensatz zum Verwarngeldverfahren strengen Regelungen bezüglich Fristen, Zustellvorschriften und Rechtsbehelfsmöglichkeiten.

Der Wechsel vom Verwarnungsverfahren zum Bußgeldverfahren erfolgt auch dann, wenn der Betroffene von seinem Anhörungsrecht Gebrauch macht und eine Einlassung abgibt, diese Einlassung jedoch auch nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung der Umstände nicht zur Rücknahme der Verwarnung und Einstellung des Verfahrens geführt hat. Eine gesonderte Rückantwort ist vom Gesetzgeber jedoch nicht vorgesehen und erfolgt in den meisten Fällen auch nicht.

Weitergehende rechtliche Informationen enthalten der Anhörungsbogen und der Bußgeldbescheid.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden der Bußgeldstelle. Die entsprechende Rufnummer entnehmen Sie bitte Ihrem Anhörungsbogen oder Ihrem Bußgeldbescheid.