Überblick
Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer Mülltonne entsorgt werden können. Sperrmüll wird daher gesondert abtransportiert. In der Regel handelt es sich um sperrige, brennbare Abfälle (Hausrat) wie Möbel und andere Haushaltsgegenstände, die im Privathaushalt angefallen sind und die wegen ihres Umfanges oder Gewichtes nicht über die Restmüllbehälter entsorgt werden können. Im Einzelfall dürfen sie ein Gewicht von 70 Kilogramm nicht überschreiten und nicht länger als zwei Meter sein. Meistens handelt es sich zum Beispiel um Stühle, Tische, Schränke und anderes Mobiliar sowie Teppiche, Matratzen und Federbetten. Aber auch Bodenbeläge (Teppiche, PVC, Laminat, maximal 50 Quadratmeter) werden, wenn sie gebündelt bereitliegen, bei der Sperrmüllabfuhr entsorgt.
Sperrmüll wird in Bonn dreimal im Jahr zu festen Terminen direkt am Straßenrand abgeholt. Die Termine finden die Bonner Bürger*innen in ihrem individuellen Abfallplaner oder online (unter "Formulare und Links"). Zusätzlich gibt es einen flexiblen Termin, der von jedem Bonner Haushalt beauftragt werden kann.