Überblick
Das Einsammeln und Befördern des Hausmülls erfolgt grundsätzlich durch eine grundstücksbezogene Abfallentsorgung mit Abfallgefäßen (Restmülltonne) im Vollservice, sodass die Tonnen zur Leerung von der bonnorange AöR vom Grundstück geholt und im Anschluss an ihren Standort zurückgestellt werden.
In der Abfallsatzung der Bundesstadt Bonn werden für den Restabfall pro Person und Woche 15 Liter zugrunde gelegt. Dieses Regelvolumen dient für alle Wohngrundstücke in Bonn zur Festsetzung von Zahl, Art und Größe der Abfallbehälter. Bei nachgewiesener Unterschreitung der Mindestabfallmenge durch Abfallvermeidung und -verwertung, kann als Mindestvolumen zehn Liter pro Person mit Hauptwohnsitz und Woche festgesetzt werden. Aus dem zur Verfügung gestellten Volumen ergibt sich in Kombination mit dem Leerungsintervall die Abfallgebühr, die das Kassen- und Steueramt der Bundesstadt Bonn erhebt. Eigentümer*innen oder bevollmächtigte Verwalter*innen können für Grundstücke, die von nur einer Person bewohnt werden und ein 40-Liter-Abfallbehälter vorgehalten wird, einen Antrag auf 50-prozentige Gebührenermäßigung stellen. Das Restabfallvolumen bei gewerblich genutzten Grundstücken wird nach den Bestimmungen der Gewerbeabfallverordnung angemessen festgelegt. Dies erfolgt branchenspezifisch unter Zugrundelegung des sogenannten Einwohnergleichwertes.
Für vorübergehend mehr anfallenden Hausmüll, der sich zum Einsammeln in Abfallsäcken eignet, können von der bonnorange AöR zugelassene und im Handel zum Preis von 4,00 Euro erhältliche Abfallsäcke (70 Liter) benutzt werden. Sie können am Tag der Abfuhr bis 6:30 Uhr an den Gehwegrand gestellt werden.
Alternativ können Sie vorübergehende Mehrmengen (maximal zwei Kubikmeter) auch an einem der Wertstoffhöfe in Bonn (gebührenpflichtig) anliefern.
Sollte sich abzeichnen, dass der das Volumen Ihres Restmüllgefäßes übersteigende Mehr-Abfall auf Dauer anfällt, sollten Sie über einen jederzeit möglichen Tonnentausch hin zu einem größeren Behälter-Volumen nachdenken.