Überblick
Bürger*innen der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, können seit dem 01.01.2021 einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen. Die Karte wird ausschließlich als elektronisches Identitätsdokument anerkannt und mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Sie ist kein Ausweispapier und kann nicht zum Reisen verwendet werden.
Weitere Informationen zur eID-Karte, wie zum Beispiel eine Auflistung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Sie unter der Rubrik „Formulare und Links“.