Überblick
Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.
Angebote zur Unterstützung sind:
- Betreuungsangebote für pflegebedürftige Personen, einzeln oder in einer Gruppe
- Angebote zur Entlastung pflegebedürftiger Personen zur Unterstützung bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags
- durch individuelle Hilfen
- zur hauswirtschaftlichen Unterstützung
- Unterstützungsleistungen für Angehörige und vergleichbar Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende zur besseren Bewältigung des Pflegealltags
Um ein einheitliches Qualitätsniveau der angebotenen Leistungen zu gewährleisten, sieht der Gesetzgeber als Voraussetzung für eine Erstattung der Kosten durch die zuständigen Pflegekassen der Versicherten eine formale Anerkennung der einzelnen Unterstützungsangebote im Alltag vor.
Gemeinnützige Organisationen, die auch ehrenamtlich tätige Personen einsetzen, zugelassene Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag sowie sonstige gewerbliche Anbieter ohne Versorgungsvertrag, wie z. B. selbständig oder freiberuflich tätige Personen und Dienste, können eine Anerkennung ihrer Angebote bei den Kreisen oder kreisfreien Städten beantragen.
Einzelkräfte, die ihre Leistungen im Rahmen eines unmittelbaren Beschäftigungsverhältnisses als „Minijob“ oder auf Grundlage von freiwilligem bürgerschaftlichem Engagement (Nachbarschaftshilfe) erbringen, wenden sich bitte unmittelbar an die zuständige Pflegekasse der oder des Versicherten.
Informationen für Nutzer*innen
Manches Mal bedarf es keiner pflegerischen Hilfe, sondern vielmehr einer einfachen Unterstützung im Alltag. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Hilfen im Haushalt, Begleitung zum Einkauf, bei Behörden- und Arztgängen sowie beim Kirchgang oder zu Besuchen bei Freunden handeln. Niedrigschwellige Angebote können aber auch die Versorgung durch Angehörige und/ oder anerkannte Pflegedienste sinnvoll ergänzen bzw. Pflegesituationen entlasten.
Die Aufwendungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag können Sie gegenüber Ihrer Pflegekasse geltend machen. Hierfür stehen ein monatliches Budget von 131 Euro (Entlastungsbetrag) sowie eine bis zu vierzigprozentige Umwidmungsmöglichkeit Ihres ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs zur Verfügung (Stand 1. Januar 2025).
Um Ihnen die Suche nach einem passenden Angebot zu erleichtern, steht Ihnen der Angebotsfinder des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Er hilft Ihnen dabei, ein passendes Angebot in Ihrer Nähe zu finden. Sie können Ihre Suche mit Filtern nach speziellen Angeboten (z. B. nur Betreuungsgruppen) optimieren. Mit einem Klick auf das Angebot erhalten Sie weiterführende Informationen, wie beispielsweise eine Kurzbeschreibung oder die ausführlichen Kontaktdaten des Anbieters.
Alternativ sind die in Bonn anerkannten Anbieter*innen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die einer Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten zugestimmt haben, im Flyer 1 des Seniorenwegweisers "Solidarität" der Bundesstadt Bonn aufgeführt.
Die entsprechenden Links sowie Hinweise auf weitere hilfreiche Informationen wurden für Sie in der Rubrik "Formulare und Links für Nutzerinnen und Nutzer" zusammengestellt.