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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Abschleppen - Fahrzeug­sicherstellungs­maßnahmen

Überblick

Das Auto ist weg?
Gerade noch stand mein Auto am Fahrbahnrand und nun ist es weg? Jeder hofft, dass ihm dieses Erlebnis erspart bleibt. Für das Verschwinden gib es jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder das Fahrzeug wurde gestohlen oder abgeschleppt.

Was ist zu tun?
Rufen Sie innerhalb der Erreichbarkeit (montags bis freitags von 7 bis 1 Uhr; samstags, sonntags und an Feiertagen von 10 bis 1 Uhr) zunächst bei der Leitstelle Ordnungsamt 0228 - 77 33 33 an, außerhalb der Erreichbarkeit können Sie die Polizei unter 0228 - 15 30 11 oder 0228 - 15 0 kontaktieren. Dort erhalten Sie 24 Stunden täglich Informationen darüber, ob, wann und durch wen Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde und wo Sie es wieder abholen können.

Die Meldung des Abschleppunternehmens an die Polizei erfolgt erst dann, wenn das abgeschleppte Fahrzeug auf dem Hof des Abschleppunternehmens steht.

Bei städtischen Abschleppmaßnahmen werden die Fahrzeuge in der Regel zu folgendem Sicherstellungsgelände transportiert:

Firma Martin Cuvenhaus e. K.
Maarstr. 42
53227 Bonn
Tel.: 0228 - 42 22 22 20

Leerfahrt
Sofern Sie zu Ihrem Fahrzeug kommen und das Abschleppfahrzeug ist unterwegs oder sogar schon vor Ort, werden Abschleppkosten, Verwaltungsgebühren und ein Verwarn- bzw. Bußgeld fällig, auch wenn das Auto tatsächlich nicht abgeschleppt wird. Es handelt sich dabei um eine Leerfahrt.

Werden die Kosten für die Leerfahrt direkt vor Ort an den Abschleppunternehmer gezahlt, vermindert dies auch die Höhe der zu erhebenden Verwaltungsgebühren.