Überblick
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bestätigung der Baubehörde darüber, dass eine Eigentumswohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Gebäudeteilen, wie zum Beispiel Keller oder Flure, abgeschlossen ist.
Eine Wohnung ist abgeschlossen, wenn Trennungen beispielsweise durch Wände oder Decken erfolgen, die den Schall- und Wärmeschutz gewährleisten und die Wohneinheit über eine abschließbare Wohnungstür verfügt.