Überblick
Ihnen liegt eine fristlose Kündigung oder Räumungsklage Ihrer Wohnung auf Grund von Mietrückständen vor? Die Wohnungssicherung möchte Ihnen in dieser Situation Hilfe anbieten.
Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall unbedingt telefonisch einen Termin, damit es nicht zu unnötigen Wartezeiten kommt und Sie Gelegenheit haben, die benötigten Unterlagen vorab zu besorgen.
Vorgehen
Voraussetzungen für die Übernahme von Mietrückständen sind immer:
- Antragstellung auf Übernahme von Mietrückständen im Amt für Soziales und Wohnen
- Kündigung oder
- Räumungsmitteilung oder
- Räumungsklage
- angemessene Kosten der Unterkunft (siehe Tabelle)
- zukünftige Mietzahlungen müssen gesichert sein (zum Beispiel durch Leistungen des Jobcenters / Amt für Soziales und Wohnen / Arbeitsagentur)
- der Vermieter / die Vermieterin erklärt sich schriftlich mit Fortführung des Mietverhältnisses einverstanden, aber Ratenzahlungen sind nicht möglich oder werden vom Vermieter / von der Vermieterin aus nachvollziehbaren Gründen abgelehnt
- die Mieter bleiben nach Übernahme der Mietrückstände möglichst mindestens noch ein Jahr
in der Wohnung
Personen im Haushalt Richtwert Bruttokaltmiete
1 547 Euro
2 658 Euro
3 785 Euro
4 910 Euro
5 1049 Euro
6 1200 Euro
7 1364 Euro
8 1529 Euro
9 1683 Euro
Benötigte Dokumente
Zu dem vereinbarten Termin bringen Sie bitte unbedingt die folgenden Unterlagen mit:
vom Vermieter / von der Vermieterin:
- aktuelle Mietbescheinigung mit der aktuellen Bankverbindung des Vermieters / der Vermieterin mit IBAN und BIC
- aktuellen Mietkontoauszug auf welchem der aktuelle Mietrückstand aufgeschlüsselt ersichtlich ist
- schriftliche Bestätigung des Vermieters / der Vermieterin, dass bei Übernahme der Mietrückstände die Zwangsmaßnahmen zurück genommen werden und das Mietverhältnis unbefristet fortgeführt wird.
vom Mieter / von der Mieterin (soweit zutreffend):
- Mietvertrag
- Kündigung / Räumungsklage / Urteil
- aktuelle Leistungsbescheide Jobcenter / Amt für Soziales und Wohnen, Rentenbescheid(e) oder / und Einkommensnachweise der letzten drei Monate aller im Haushalt lebender Personen
- Kindergeld-, Wohngeld- und Elterngeldbescheide / Unterhaltsvorschussbescheid / Kinderzuschlagbescheid
- Witwen / Waisenrentenbescheide
- Betreuungsverfügung oder anwaltliche Vertretungsverfügung
- Versicherungspolicen, Kfz Nachweise, Vermögensaufstellungen, Sparbücher aller im Haushalt lebender Personen (Vermögen ist vorrangig zur Tilgung einzusetzen)
- Von allen im Haushalte lebenden Personen die geordneten, lückenlosen Kontoauszüge der letzten drei Monate
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst nach Vorlage aller Unterlagen abschließend geprüft und bearbeitet werden kann.
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Frau Frewert | 0228 772944 | wohnungssicherungbonnde |
Frau Spettmann | 0228 774851 | wohnungssicherungbonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Montag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Persönliche Beratung nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Ort
Fachstelle für Wohnungsnotfälle
Wohnungssicherung
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
Name | E-Mail-Adresse |
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Fachstelle für Wohnungsnotfälle | obdachbonnde |