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Überblick
Wenn Sie eine geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Sie müssen den WBS beantragen. Er gilt für zwölf Monate und nur in Nordrhein-Westfalen. Der WBS beinhaltet die maximale Wohnfläche nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, hängt davon ab, ob Sie die vom Land NRW vorgegebenen Grenzen beim Einkommen einhalten. Diese betragen für einen
- 1-Personen-Haushalt 23.540 Euro
- 2-Personen-Haushalt 28.350 Euro
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt gehörende Person 6.530 Euro. Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 860 Euro. In Ausnahmefällen ist es möglich, die genannten Einkommensgrenzen um bis zu fünf Prozent zu überschreiten.
Wohnberechtigungsschein Chancenrechner
Mit dem WBS-Chancen Rechner (siehe unter "Formulare und Links") können Sie vorab unverbindlich prüfen, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben könnten. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung auf Ihren Angaben basiert und damit ein unverbindliches Ergebnis darstellt. Die endgültige Entscheidung trifft die Abteilung Wohnen.