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Überblick
Wenn Sie eine geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Sie müssen den WBS beantragen. Er gilt für zwölf Monate und nur in Nordrhein-Westfalen. Der WBS beinhaltet die maximale Wohnfläche nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, hängt davon ab, ob Sie die vom Land NRW vorgegebenen Grenzen beim Einkommen einhalten. Diese betragen für einen
- 1-Personen-Haushalt 19.350 Euro, ab 1. Januar 2025 23.540 Euro
- 2-Personen-Haushalt 23.310 Euro, ab 1. Januar 2025 28.350 Euro
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt gehörende Person 6.530 Euro. Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 860 Euro. In Ausnahmefällen ist es möglich, die genannten Einkommensgrenzen um bis zu fünf Prozent zu überschreiten.
Wohnberechtigungsschein Chancenrechner
Mit dem WBS-Chancen Rechner (siehe unter "Formulare und Links") können Sie vorab unverbindlich prüfen, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben könnten. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung auf Ihren Angaben basiert und damit ein unverbindliches Ergebnis darstellt. Die endgültige Entscheidung trifft die Abteilung Wohnen.
Vorgehen
Die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins sowie die Einreichung der dazu gehörigen Einkommenserklärung erfolgt über die Online-Formulare Antrag auf Wohnberechtigungsschein und Einkommenserklärung zum Wohnberechtigungsschein. Hierfür können Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter e-ID-Funktion nutzen.
Alternativ können Sie auch die Online-Formulare ohne e-ID-Funktion verwenden. Diese sind, nachdem sie ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben wurden, postalisch zusammen mit allen benötigten Dokumenten an folgende Adresse zu senden:
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales und Wohnen (50-412)
Berliner Platz 2
53103 Bonn
Die Wohnberechtigungsscheine werden Ihnen per Post zugeschickt.
Wenn Sie eine Wohnungsvormerkung beantragt haben, werden Ihre Unterlagen nach Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines an die Wohnungsvermittlung weitergeleitet. Kann Ihnen ein Wohnberechtigungsschein nicht erteilt werden, ist eventuell trotzdem eine Vermittlung möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Wohnungsvermittlung.
Benötigte Dokumente
Welche Unterlagen Sie mitbringen bzw. beifügen müssen, entnehmen Sie bitte der Übersicht "Erforderliche Nachweise und Unterlagen zum Antrag des Wohnberechtigungsscheines" in der Rubrik "Formulare und Links".
Kosten
Die Ausstellung des WBS kostet 20 Euro; Personen mit Bonn-Ausweis zahlen fünf Euro.
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Frau Matheuszik | 0228 772985 | wbsbonnde |
N.N. | 0228 774991 | wbsbonnde |
Frau Xanthopoulos | 0228 772937 | wbsbonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Persönliche Beratung nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
sowie Dienstag und Freitag 8 bis 13 Uhr
zusätzliche telefonische Servicezeit
Dienstag von 13 bis 16 Uhr
mittwochs geschlossen
Ort
Grundsatzangelegenheiten, Wohnungsbauförderung
Wohnberechtigungsschein
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
Formulare und Links
Formulare
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein mit dem neuen Personalausweis (e-ID) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein (ohne e-ID) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Wohnberechtigungsschein - Einkommenserklärung zum Wohnberechtigungsschein mit dem neuen Personalausweis (e-ID) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Wohnberechtigungsschein - Einkommenserklärung zum Wohnberechtigungsschein (ohne e-ID) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Wohnberechtigungsschein - Verdienstbescheinigung zum Antrag auf WohnberechtigungsscheinPDF-Datei201,42 kB
- Wohnungsvormerkung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Chancenrechner Wohnberechtigungsschein (Öffnet in einem neuen Tab)
Merkblätter
Informationen zum Ausfüllen von Formularen mit e-ID
Datenschutz
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Leichte Sprache
Der Wohn-Berechtigungsschein heißt kurz: WBS.
Einen WBS müssen Sie beantragen.
Er gilt nur für Wohnungen, die vom Land NRW gebaut wurden.
Diese Wohnungen heißen auch: Geförderte Wohnungen.
Er ist 12 Monate gültig.
Er ist nur in Nordrhein-Westfalen gültig.
Ob Sie einen WBS bekommen, hängt vom Einkommen ab.
Das heißt Einkommens-Grenze.
Die Einkommens-Grenze für eine Person im Haushalt ist:
18 tausend 430 Euro im Jahr.
Die Einkommens-Grenze für zwei Personen im Haushalt ist:
22 tausend 210 Euro im Jahr.
Durch jede Person mehr im Haushalt wird die Einkommens-Grenze höher.
Dann sind es 5 tausend 100 Euro.
Für jedes Kind im Haushalt wird die Einkommens-Grenze höher.
Dann sind es 660 Euro.
Es kann Ausnahmen geben.
Stellen Sie den Antrag auf einen WBS schriftlich oder per E-Mail.
Der WBS kostet 20 Euro.
Personen mit einem Bonn-Ausweis zahlen 5 Euro.
Die Formulare sind unten auf dieser Seite.
Oder Sie holen die Formulare im Stadthaus.
Oder Sie lassen sich die Formulare zuschicken.
Die WBS werden immer über die Post geschickt.
Sie haben eine Wohnungs-Vormerkung beantragt?
Wenn der WBS fertig ist, werden Ihre Unterlagen direkt an die Wohnungs-Vermittlung geschickt.
Die Wohnungs-Vermittlung ist im Stadthaus Bonn.
Wenn Sie keinen WBS bekommen, ist der Kontakt zur Wohnungs-Vermittlung trotzdem möglich.
Gehen Sie dann bitte direkt zur Wohnungs-Vermittlung.
Formulare und Links
Merkblätter
- Kontakt
- Ort
- Postanschrift
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Kontakt
Ort
Wohnberechtigungsscheine, Wohnungsvermittlung, -kontrollen und -aufsicht
Frau Xanthopoulos
Etage 3 B
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen