Überblick
Wer in Bonn in der freien Landschaft oder auf Reitwegen im Wald reiten oder sein Pferd führen will, muss am Pferd beidseitig ein gut sichtbares, gültiges Kennzeichen (Reitplakette) mitführen. Das Reitkennzeichen gilt nur mit dem bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres gültigen Aufkleber. Es berechtigt zudem zum Reiten in ganz Nordrhein-Westfalen. Die Jahresaufkleber werden gegen Entrichtung der Reitabgabe von der Unteren Naturschutzbehörde ausgegeben. Das Kennzeichen bezieht sich auf den Pferdehalter und nicht auf ein bestimmtes Pferd.
Wo ist Reiten erlaubt?
- In der freien Landschaft
- Auf öffentlichen Verkehrsflächen, Straßen und Wegen
- Im Wald und in Natur- und Landschaftsschutzgebieten nur auf ausgewiesenen Reitwegen