Überblick
Wer als Unternehmerin oder Unternehmer eine Privatkrankenanstalt oder eine Privatentbindungsanstalt betreiben möchte, bedarf gemäß § 30 der Gewerbeordnung einer Konzession.
Wegen der Komplexität der Antragsvoraussetzungen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem unten aufgeführten Mitarbeitenden.