Überblick
Wer als Unternehmerin oder Unternehmer Aufgaben der Notfallrettung oder des Krankentransportes wahrnehmen will, bedarf einer Genehmigung nach §§ 18 ff. des Rettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Hinsichtlich der Komplexität der Anforderungen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der unten aufgeführten Kontaktperson.