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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Zulassung auf Minderjährige

Überblick

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges auf eine minderjährige Person ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • die Person erfüllt aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz
  • die Person erfüllt aufgrund des Besitzes der für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis die Haltereigenschaften für dieses Fahrzeug.

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