Überblick
Unabhängig von den Anlässen, wo eine Umkennzeichnung erforderlich ist, kann Ihr Bonner Fahrzeug auf Wunsch umgekennzeichnet werden.
Der Umtausch des Fahrzeugscheines in die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie des Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei der Bearbeitung Ihres Anliegens gesetzlich vorgeschrieben.