Überblick
Wenn am Fahrzeug eine technische Änderung vorgenommen wurde, ist es anschließend einem technischen Prüfdienst (TÜV, DEKRA und so weiter) zur Abnahme vorzuführen. Ob anschließend eine sofortige Änderung der Fahrzeugpapiere bei der KFZ-Zulassungsstelle erforderlich ist, ergibt sich aus dem Prüfbericht.
Der Umtausch des Fahrzeugscheines in die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie des Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei der Bearbeitung Ihres Anliegens gesetzlich vorgeschrieben.