Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Import eines Kraftfahrzeuges aus dem Ausland

Überblick

Sie wollen ein (neues oder gebrauchtes) Kraftfahrzeug aus dem Ausland einführen und in Bonn zulassen. Es handelt sich hierbei um Fahrzeuge, für die lediglich ausländische Papiere vorliegen. Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden hier eingezogen.

Bei Erwerb eines neuen Fahrzeuges innerhalb der europäischen Union (EU) müssen Sie bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgeben, die durch die Zulassungsstelle an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung der Umsatzsteuer weitergegeben wird. Als neu gilt ein Fahrzeug, das entweder nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

Haben Ihnen diese Informationen geholfen?