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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Karnevalsumzüge

Überblick

Für die Durchführung von Karnevalsumzügen benötigen Sie eine Erlaubnis. 

Frist der Antragstellung

Bitte beantragen Sie den Karnevalsumzug bis zum 01.12. eines jeden Jahres.

Inhalt des Antrages

  • Aufstellfläche des Zuges
  • Zugweg
  • Auflösungsbereich und Richtung der Abfahrt
  • Datum und Uhrzeit
  • Name, Mobilnummer und E-Mailadresse des Zugleiters bzw. der Zugleiterin
  • Liste aller teilnehmenden Gruppen mit Angabe der ungefähren Teilnehmerzahl, der Anzahl der Fahrzeuge und Anhänger

Das entsprechende Formular finden Sie unter "Formulare und Links".