Überblick
Für die Durchführung von Karnevalsumzügen benötigen Sie eine Erlaubnis.
Frist der Antragstellung
Bitte beantragen Sie den Karnevalsumzug bis zum 01.12. eines jeden Jahres.
Inhalt des Antrages
- Aufstellfläche des Zuges
- Zugweg
- Auflösungsbereich und Richtung der Abfahrt
- Datum und Uhrzeit
- Name, Mobilnummer und E-Mailadresse des Zugleiters bzw. der Zugleiterin
- Liste aller teilnehmenden Gruppen mit Angabe der ungefähren Teilnehmerzahl, der Anzahl der Fahrzeuge und Anhänger
Das entsprechende Formular finden Sie unter "Formulare und Links".