Überblick
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird immer dann tätig, wenn eine jugendliche oder eine heranwachsende Person eine Straftat begangen hat.
Unser Leitgedanke ist, individuelle, pädagogische Angebote bereitzustellen, um ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der pädagogische Gedanke steht im Vordergrund.
Unsere Zielgruppe
- Jugendliche (14 bis 17 Jahre)
- Heranwachsende (18 bis 20 Jahre)
Unsere Aufgaben
- Information
- Beratung
- Begleitung
- Mitwirkung im Diversionsverfahren (Verfahrenseinstellung bei Durchführung einer erzieherischen Maßnahme)
- Mitwirkung im gesamten Strafverfahren
- Mitwirkung bei Haftentscheidungen
- Anregung, Vermittlung und Überwachung ambulanter Sanktionsformen wie
- Arbeitsweisung,
- Betreuungsweisung,
- Täter-Opfer-Ausgleich,
- Sozialer Trainingskurs,
- Verkehrserziehungskurs,
- Prüfung der Notwendigkeit und ggf. Anregung erzieherischer Hilfen
- Nachgehende Betreuung
- Vermittlung an andere Dienste
- enge Zusammenarbeit mit Institutionen, Schulen, freien Trägern der Jugendhilfe, Sachverständigen und anderen Beteiligten.
Im gesamten jugendgerichtlichen Verfahren bieten wir Hilfe für den straffällig gewordenen jungen Menschen und seine sorgeberechtigten Eltern sowie für Heranwachsende an:
- um weitere Delinquenz zu vermeiden
- um eine gesellschaftliche Reintegration der Jugendlichen und Heranwachsenden zu erreichen
- um Lernchancen zu verbessern
- um Neu-Entwicklungen zu ermöglichen
- um gewaltfreie Möglichkeiten von Konfliktlösung einzuüben
- um außergerichtliche oder gesetzlich angeordnete einvernehmliche Konfliktregelung mit Hilfe eines neutralen Vermittlers zu ermöglichen.