Überblick
Jägerprüfung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Jägerprüfung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres.
Die Zulassung zur Jägerprüfung erfolgt auf Antrag (online oder postalisch).
Jagdschein
Der Jagdschein kann beantragt werden, wenn man eine deutsche Jägerprüfung bestanden hat, min. 16 Jahre alt ist und im Besitz einer Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Zeit ist. Wir behalten uns vor Ihre Jagdtauglichkeit jederzeit persönlich zu überprüfen.
Der Jagdschein kann für die Gültigkeitsdauer von wahlweise 14 Tagen (Tagesjagdschein), 1, 2, oder 3 Jahren ausgestellt werden.
Verlängerungen für das neue Jagdjahr sind immer ab dem Januar eines Jahres möglich.
Aufgrund von personellen Engpässen beim Landeskriminalamt NRW, den Kreispolizeibehörden und dem Verfassungsschutz, kommt es immer wieder zu Verzögerung bei der Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen betragen.
Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Jägerprüfung.
Der Jagdschein ist im gesamten Bundesgebiet gültig.