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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Jagdscheine - Jägerprüfung

Überblick

Jägerprüfung

Voraussetzungen für die Zulassung zur Jägerprüfung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres.

Die Zulassung zur Jägerprüfung erfolgt auf Antrag (online oder postalisch).

Jagdschein

Der Jagdschein kann beantragt/verlängert werden, wenn 

  • in Deutschland die Jägerprüfung bestanden wurde, 
  • man mindestens 16 Jahre alt und
  • im Besitz einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung ist, die für den beantragten Zeitraum gilt.

Wir behalten uns vor, Ihre Jagdtauglichkeit jederzeit persönlich zu überprüfen.

Der Jagdschein kann für die Gültigkeitsdauer von wahlweise 14 Tagen (Tagesjagdschein), 1, 2, oder 3 Jagdjahren ausgestellt werden.

Die Verlängerung/ Erteilung Ihres Jagdscheins hängt maßgeblich von der Zuverlässigkeitsüberprüfung bei unterschiedlichen Sicherheitsbehörden (z.B. Polizei, Verfassungsschutz) ab. Wie lange diese Prüfung dauert, kann aufgrund der vielen beteiligten Stellen nicht sicher prognostiziert werden. Die Bearbeitungszeit für die Erteilung/Verlängerung Ihres Jagdscheins ist daher leider nicht vorhersehbar. Jedoch sind Prüfungszeiten von mehr als 2 Monaten keine Seltenheit.

Wir melden uns unaufgefordert bei Ihnen, sobald die Zuverlässigkeitsprüfung abgeschlossen ist, bitte sehen Sie von eigenständigen Rückfragen ab.

Der Jagdschein ist im gesamten Bundesgebiet gültig.