Überblick
Jägerprüfung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Jägerprüfung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres.
Die Zulassung zur Jägerprüfung erfolgt auf Antrag (online oder postalisch).
Jagdschein
Der Jagdschein kann beantragt/verlängert werden, wenn
- in Deutschland die Jägerprüfung bestanden wurde,
- man mindestens 16 Jahre alt und
- im Besitz einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung ist, die für den beantragten Zeitraum gilt.
Wir behalten uns vor, Ihre Jagdtauglichkeit jederzeit persönlich zu überprüfen.
Der Jagdschein kann für die Gültigkeitsdauer von wahlweise 14 Tagen (Tagesjagdschein), 1, 2, oder 3 Jagdjahren ausgestellt werden.
Aufgrund der Änderungen im Waffenrecht ist es für das Jagdjahr 2025 möglich, den Jagdschein bereits ab dem 09.12.2024 zu beantragen.
Im Rahmen der Antragsstellung müssen Sie Ihren Jagdschein noch nicht mit einreichen.
Erst nach erfolgter Zuverlässigkeitsprüfung benötigen wir Ihren Jagdschein. Hierfür ist es notwendig, dass eine Kontaktmöglichkeit (E-Mail oder Telefon) im Antrag angegeben wird, damit wir Sie erreichen können.
Wir melden uns unaufgefordert bei Ihnen, sobald die Zuverlässigkeitsprüfung abgeschlossen ist, bitte sehen Sie von eigenständigen Rückfragen ab.
Die Verlängerung/ Erteilung Ihres Jagdscheins hängt maßgeblich von der Zuverlässigkeitsüberprüfung bei unterschiedlichen Sicherheitsbehörden (z.B. Polizei, Verfassungsschutz) ab. Wie lange diese Prüfung dauert, kann aufgrund der vielen beteiligten Stellen nicht sicher prognostiziert werden. Die Bearbeitungszeit für die Erteilung/Verlängerung Ihres Jagdscheins ist daher leider nicht vorhersehbar.
Der Jagdschein ist im gesamten Bundesgebiet gültig.