Überblick
Wenn Sie als selbständige Fahrlehrerin beziehungsweise selbstständiger Fahrlehrer Fahrschüler und Fahrschülerinnen ausbilden wollen, dann benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie andere Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer beschäftigen.
Voraussetzungen
Für diese Erlaubnis gibt es zahlreiche Voraussetzungen, so muss man zum Beispiel mindestens 2 Jahre als angestellte Fahrlehrerin beziehungsweise angestellter Fahrlehrer in einer Fahrschule hauptberuflich gearbeitet haben.
Auch über die anfallenden Gebühren erhalten Sie bei diesem Gespräch ausführliche Informationen.