Überblick
Der Einbau eines digitalen EG-Kontrollgerätes in neu zugelassenen Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung von mehr als 3,5 t sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen ist Pflicht. Es dient der Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im gewerblichen Straßenverkehr und kann nur mit einer Fahrerkarte bedient werden.
Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Es empfiehlt sich die Beantragung der neuen Fahrerkarte 4 bis 6 Wochen vor Ablauf der alten Fahrerkarte.
Weitere Informationen zu den Kontrollgerätekarten entnehmen Sie bitte von den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes.