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Überblick
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn bearbeitet Anträge auf Gewährung von Elterngeld und bietet Beratungen zur Elternzeit für Bonner an.
Durch das Elterngeld können die Eltern über einen bestimmten Zeitraum einen Lohn-/Einkommensersatz von mindestens 150 € bis zu max. 1.800 € mtl. erhalten. Die Elternzeit eröffnet den Eltern die Möglichkeit sich für einen bestimmten Zeitraum zur Betreuung des Kindes von der Arbeit freistellen zu lassen.
Ausführliche Informationen zu Elterngeld und Elternzeit erhalten Sie über die unten aufgeführten Links.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit sich nach dem Nachnamen des Kindes richtet.Anträge und Nachweise senden Sie bitte an
Bundesstadt Bonn
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Bundeselterngeld (Amt 51-04)
53103 Bonn
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Herr Baur | 0228 776717 | elterngeldstellebonnde | |
Frau Inter | Buchstaben H, O, R, W | 0228 776792 | elterngeldstellebonnde |
Herr Krupp | 0228 776712 | elterngeldstellebonnde | |
Frau Kunz | Buchstaben E, F, G, Z | 0228 776791 | elterngeldstellebonnde |
Frau Pyras | Buchstaben A, K, J | 0228 776715 | elterngeldstellebonnde |
Frau Samar | Buchstaben L, M, N | 0228 776713 | elterngeldstellebonnde |
Frau Schneider | Buchstaben B, C, D, I, U, V | 0228 776716 | elterngeldstellebonnde |
Frau Wechsler | Buchstaben P, Q, S, T, X | 0228 776714 | elterngeldstellebonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
Zeiten
Montag, Dienstag und Freitag 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 16 Uhr
mittwochs geschlossen
Ort
Eltern- und Betreuungsgeld
Elterngeld und Elternzeit
Dechenstraße 14a
53115 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Organisationseinheiten
Name | E-Mail-Adresse |
---|---|
Eltern- und Betreuungsgeld | elterngeldstellebonnde |
Formulare und Links
Online-Dienstleistung
Formulare für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren wurden
- Antrag auf Elterngeld - für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren wurdenPDF-Datei165,79 kB© Ministerium für Familie, Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
- Hinweisblatt Elterngeld - für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren wurdenPDF-Datei207,02 kB© Ministerium für Familie, Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
- Gewinnermittlung für Selbstständige vor der GeburtPDF-Datei715,64 kB© Ministerium für Familie, Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
- Gewinnermittlung für Selbstständige nach der GeburtPDF-Datei745,88 kB© Ministerium für Familie, Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
- Angaben zu Steuern und Sozialabgaben für SelbstständigePDF-Datei667,68 kB© Ministerium für Familie, Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
- Angaben zu Steuern und Sozialabgaben aus AuslandPDF-Datei665,02 kB© Ministerium für Familie, Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Formulare für Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren werden
- Antrag auf Elterngeld PDF-Datei165,23 kB© Ministerium für Familie, Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
- Hinweisblatt ElterngeldPDF-Datei207,17 kB© Ministerium für Familie, Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
- Gewinnermittlung für Selbstständige vor der GeburtPDF-Datei715,64 kB© Ministerium für Familie, Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
- Angaben zu Steuern und Sozialabgaben für SelbstständigePDF-Datei667,68 kB© Ministerium für Familie, Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
- Gewinnermittlung für Selbstständige nach der GeburtPDF-Datei745,88 kB© Ministerium für Familie, Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
- Angaben zu Steuern und Sozialabgaben aus AuslandPDF-Datei665,02 kB© Ministerium für Familie, Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Links
Leichte Sprache
Eltern-Zeit und Eltern-Geld
Eltern-Zeit heißt:
Eltern bekommen eine bestimmte Zeit für Ihre Kinder.
Sie müssen in dieser Zeit nicht arbeiten gehen.
In dieser Zeit bekommen die Eltern mindestens 150 Euro im Monat.
Maximal 1800 Euro im Monat.
Das heißt Eltern-Geld.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie gibt Infos zur Eltern-Zeit.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie macht auch die Anträge für das Eltern-Geld.
Mehr Infos gibt es unten bei „Formulare und Links“.
Hinweise
Anträge und Nachweise schicken Sie bitte an diese Adresse:
Bundesstadt Bonn
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Bundeselterngeld (Amt 51-04)
53103 Bonn
Sie brauchen keinen Termin. Kommen Sie vorbei wenn offen ist.
Formulare und Links
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Ort
Eltern-Zeit und Eltern-Geld
Dechenstraße 14a
53115 Bonn