Überblick
Für die Bonner Bäche hat die Untere Wasserbehörde (UWB) die Gewässeraufsicht. Rhein und Sieg unterliegen der Aufsicht der Bezirksregierung Köln. Zu den Aufgaben der UWB gehören:
- Durchführung von Planfeststellung zur Umgestaltung von Gewässern und Ihrer Ufer
- Erteilung von Genehmigungen für Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
- Ahndung von Verstößen gegen das Wasserrecht
- Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung oberirdischer Gewässer
- Überwachung der Überschwemmungsgebiete
- Überwachung des Gewässerzustandes
Ahndung von Verstößen gegen das Wasserrecht
Falsche Lagerungen von Stoffen (z.B. Grünschnitt, Komposthaufen) am Gewässer können u.a. durch Hochwasserereignisse zu Verunreinigungen und dadurch nachteiligen Veränderungen im Gewässer führen.
Auch die Benutzung von Gewässern ohne wasserrechtliche Erlaubnis oder die Errichtung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern ohne wasserrechtliche Genehmigung stellen Verstöße gegen das Wasserrecht dar, die mit Bußgeldern geahndet werden können.
Benutzung oberirdischer Gewässer
Für Gewässerbenutzungen ist die vorherige Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich. Unter Gewässerbenutzungen versteht man u.a. Einleitungen, Wasserentnahmen, Aufstau und Entnahme fester Stoffe.
Erteilung von Genehmigungen für Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
Anlagen umfassen alle baulichen Anlagen und Maßnahmen, die Einfluss auf den Abfluss des Gewässers haben können. Bepflanzungen und Erdaufschüttungen können darunter fallen und bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung durch die UWB.
Bauliche Anlagen dürfen i.d.R. in einem fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen von der Uferböschungsoberkante eines Gewässers nicht errichtet werden.