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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Aufenthaltstitel beantragen

Überblick

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit beantragen möchten, klicken Sie bitte hier:  Bonn.de - Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit beantragen

Please note: English version under „Formulare und Links“

Sofern Sie einen Antrag an die Ausländerbehörde Bonn richten möchten, nutzen Sie bitte das Formular "Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis" unter "Formulare und Links". 
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung aufgrund der hohen Anzahl der Anliegen einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sie erhalten von uns so schnell wie möglich eine Rückmeldung. Wir danken Ihnen, dass Sie von Rückfragen zu Ihrem Antrag absehen!

Ausländerinnen und Ausländer benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel orientiert an ihrem Aufenthaltszweck.

Es gibt folgende Arten des Aufenthaltstitels:

  • Visum
  • Aufenthaltserlaubnis (befristet)
  • Blaue Karte EU
  • ICT-Karte
  • Mobiler-ICT-Karte
  • Niederlassungserlaubnis (unbefristet)
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU

Jede Aufenthaltserlaubnis wird im Scheckkartenformat als "elektronischer Aufenthaltstitel" (eAT) ausgestellt. Dieser wird nicht in der Ausländerabteilung hergestellt, sondern in der Bundesdruckerei in Berlin. Das Verfahren nimmt eine Bearbeitungszeit von ca. 6-8 Wochen in Anspruch.

Nähere Informationen zum eAT finden Sie nachfolgend unter "Formulare und Links".