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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Anmeldung der Eheschließung

Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten ab dem 1. März 2025!

Überblick

Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung zunächst anmelden. Das vorgegebene Verfahren dient zur Prüfung der Ehefähigkeit und ob es eventuell Ehehindernisse gibt. Rechtsgrundlage hierfür sind die §§ 12 und 13 des Personenstandsgesetzes (PStG).

Eine Ehe darf in Deutschland nur vor dem Standesamt - auf Wunsch im Beisein eines oder zweier Trauzeugen - geschlossen werden, um zivilrechtlich wirksam zu sein (obligatorische Zivilehe). Es gibt eine Ausnahme: Verlobte, die beide nicht Deutsch sind, können die Ehe auch vor einer von der Regierung des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Verlobten besitzt, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der nach den Gesetzen dieses Staates vorgeschriebenen Form schließen.

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt des Wohnortes der Verlobten. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben sie unter mehreren möglichen zuständigen Standesämtern die Wahl. Wenn Sie nicht am Wohnsitz heiraten möchten, sondern an einem anderen Ort, teilen Sie dies dem Standesamt bei der Anmeldung bitte mit. Die Unterlagen werden nach abgeschlossener Prüfung dann weitergeleitet (hierdurch entstehen jedoch zusätzliche Gebühren).

Urkunden
Sie können Urkunden über Ihre Eheschließung bereits bei der Anmeldung bestellen. Dann werden Ihnen diese am Tag der Hochzeit überreicht. Selbstverständlich lassen sich solche Urkunden auch zu einem späteren Zeitpunkt ausstellen (siehe "Eheurkunde" unter "Formulare und Links").

Trauzimmer
Sie möchten in Ihrem Stadtteil heiraten? Oder vielleicht noch lieber in einem besonderen Ambiente? Sie haben die Wahl! Über den Link "Heiraten in Bonn. Wann und wo?" erhalten Sie weitere Informationen.

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