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Bundesstadt Bonn

Organisation

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Beschreibung

Die wirtschaftliche Jugendhilfe regelt die verwaltungstechnische, rechtliche und finanzielle Abwicklung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII (Sozialgesetzbuch 8. Buch - Kinder- und Jugendhilfegesetz) für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.

Solche Maßnahmen sind zum Beispiel ambulante, teilstationäre und stationäre Erziehungshilfen und Inobhutnahmen.

Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeitenden der Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfe (FFE), siehe unter "Formulare und Links". Wenn sich dort herausstellt, dass ein konkreter Hilfebedarf vorhanden ist, wird die wirtschaftliche Jugendhilfe hinzugezogen.

Organisationsstruktur