CMS wird vom UNO-Umweltprogramm verwaltet. Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS), auch Bonner Konvention genannt, schützt wandernde Tierarten und ihre Lebensräume zu Wasser, zu Lande und in der Luft. Als Vertrag unter der Ägide des Umweltprogramms der Vereinten Nationen bietet die Konvention eine globale Plattform für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Walen und Delphinen, Meeresschildkröten, Haien, Elefanten, Zugvögeln und Gorillas. Sie alle benötigen in verschiedenen Phasen ihres Lebenszyklus unterschiedliche Lebensräume. Da sie auf ihrer Wanderung staatliche Grenzen überqueren, erfordert ihr Schutz eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Das Abkommen bringt die Staaten zusammen, die die wandernden Tiere durchqueren, und legt das rechtliche Fundament für Erhaltungsmaßnahmen für den gesamten Wanderweg der Arten fest. Die Maßnahmen sind in ausführliche Erhaltungs- und Management-Pläne eingebettet. CMS fungiert als Rahmenabkommen und liefert separate, internationalrechtlich bindende Instrumente und andere Abkommen zwischen den Arealstaaten einzelner wandernder Arten oder, häufiger noch, Artengruppen.CMS wird vom UNO-Umweltprogramm verwaltet. Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS), auch Bonner Konvention genannt, schützt wandernde Tierarten und ihre Lebensräume zu Wasser, zu Lande und in der Luft. Als Vertrag unter der Ägide des Umweltprogramms der Vereinten Nationen bietet die Konvention eine globale Plattform für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Walen und Delphinen, Meeresschildkröten, Haien, Elefanten, Zugvögeln und Gorillas. Sie alle benötigen in verschiedenen Phasen ihres Lebenszyklus unterschiedliche Lebensräume. Da sie auf ihrer Wanderung staatliche Grenzen überqueren, erfordert ihr Schutz eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Das Abkommen bringt die Staaten zusammen, die die wandernden Tiere durchqueren, und legt das rechtliche Fundament für Erhaltungsmaßnahmen für den gesamten Wanderweg der Arten fest. Die Maßnahmen sind in ausführliche Erhaltungs- und Management-Pläne eingebettet. CMS fungiert als Rahmenabkommen und liefert separate, internationalrechtlich bindende Instrumente und andere Abkommen zwischen den Arealstaaten einzelner wandernder Arten oder, häufiger noch, Artengruppen.
- Kontakt
- Ort
Ihr Browser unterstützt keine Inlineframes. Sie können den Inhalt dennoch verwenden, indem Sie den folgenden Link verwenden.