Erläuterungen zur Tabelle
Der „zu zahlende Betrag“ ist der tatsächliche Endbetrag, von dem bereits die Beiträge von der Pflegeversicherung zu den Pflegeleistungen abgezogen sind! Zugrunde gelegt wurde eine Aufenthaltsdauer von 0 bis 12 Monaten bezüglich des Leistungszuschlages nach §43c SGB X.
Stand: 1. Januar 2025
Erläuterungen:
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen Leistungszuschlag je nach Dauer des vollstationären Aufenthaltes.
Bei Verpflegung mit Sondennahrung reduziert sich der Betrag für die Verpflegung um 195,90€.
Zusammensetzung der Pflegeleistungen (Tabelle 2)
Preise für privatversicherte Personen (Tabelle 3)
- Kontakt
- Ort
Kontakt
- 0228 978570
- 0228 9785736
- wilhelmine-luebke-haussz-bonnde