Häufigste Ursache bei Unfällen mit Kohlenmonoxid ist eine fehlerhafte Verbrennung in Gasthermen. Eine weitere Gefahrenquelle stellt das Betreiben von Gasstrahlern oder -pilzen in geschlossenen Räumen dar. Diese sind ausschließlich für den Gebrauch im Freien vorgesehen.
Auch Verbrennungsmotoren setzen Kohlenmonoxid frei. Benzin-Rasenmäher oder Benzin-Kettensägen sollten deshalb nie in der geschlossenen Garage repariert und dann ausprobiert werden. Auch beim Grillen mit dem Holzkohlegrill entstehen mit dem Rauch gefährliche Mengen Kohlenmonoxid. Daher ist die Verwendung von Holzkohlegrills in geschlossenen Räumen nicht nur leichtsinnig, sondern auch lebensgefährlich.
Kohlenmonoxid kann ein Mensch nicht bemerken – es löst keine Warnsensoren aus wie etwa Erdgas, dem ein Geruchsstoff beigemischt ist. Das Gas mit der chemischen Formel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen.
Handlungsempfehlungen des Deutschen Feuerwehrverbandes
Die Bonner Feuerwehr schließt sich den vom Deutschen Feuerwehrverband herausgegebenen Handlungshinweisen an:
- Nehmen Sie beim Betrieb gasbetriebener Geräte plötzlich auftretende Kopfschmerzen ernst – sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche Vergiftung. Begleitet werden sie unter Umständen von Bewusstseinseintrübung.
- Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen Raum. Sofern möglich, sollten die Fenster geöffnet werden, um zu lüften.
- Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das gasbetriebene Gerät aus, das möglicherweise die Ursache ist.
- Alarmieren Sie im Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die europaweit gültige Notrufnummer 112.
Regelmäßig die Heizung warten lassen
Technische Vorsorge kann dabei helfen, Unfälle zu verhindern. Wer seine Heizung regelmäßig durch einen Fachbetrieb warten lässt, leistet einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Je nach Art und Alter der Anlage und des Abzugs muss eine Heizung alle ein bis drei Jahre durch den Schornsteinfeger überprüft werden. Hausbesitzer*innen finden die festgelegten Überwachungs- und Wartungsintervalle für ihre Heizung im Feuerstättenbescheid.
Den Bescheid erstellt der Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau, in der er die Betriebs- und Brandsicherheit der Heizungsanlage prüft. Dabei kann beispielsweise festgestellt werden, ob ein Lüftungskanal blockiert wird und die Heizgase oder Abgase daher nicht einwandfrei abziehen. Außerdem sollte man darauf achten, die Anlagen sachgemäß zu verwenden. Bei Etagenheizungen müssen die Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen zu Räumen, in denen sich Gasthermen befinden, unbedingt freigehalten werden, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.
Kohlenmonoxid-Melder schützen
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern sind auch Gasmelder (CO-Melder) im Fachhandel erhältlich, die vor freigesetztem Kohlenmonoxid warnen. Ein solches Gerät in der Nähe einer Gastherme zu installieren, ist sinnvoll.
Auch die Bonner Feuerwehr hat neben den Kohlenmonoxid-Messgeräten auf Lösch- und Sonderfahrzeugen seit einigen Jahren einfache Warngeräte für die Besatzungen der Rettungs- und Notarztwagen im Einsatz. Denn gerade die Einsatzkräfte dieser Fahrzeuge könnten sonst unbemerkt in gefährliche Situationen kommen.
Keine Gasstrahler in geschlossenen Räumen betreiben
Gefährlich ist es zudem, Gasstrahler, Gaspilze oder Gasgrills in geschlossenen Räumen zu betreiben. Diese dürfen nur im Freien benutzt werden! Auch beim Entzünden von Holzkohlegrills entstehen mit dem Rauch gefährliche Mengen Kohlenmonoxid. Holzkohlegrills in geschlossenen Räumen zu benutzen, ist nicht nur leichtsinnig, sondern lebensgefährlich!
Auch Verbrennungsmotoren setzen das Gas frei: Benzin-Rasenmäher oder Benzin-Kettensägen sollten deshalb niemals in der geschlossenen Garage repariert und dann ausprobiert werden.