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Bundesstadt Bonn

Regionalplanung. Regionale Kooperation.

Die Regionalplanung hat eine wichtige Rolle zwischen kommunaler Bauleitplanung und staatlicher Landesplanung. Interkommunale Kooperationen haben sich als effektive Instrumente bewährt, um aktuelle regionale Themen gemeinsam zu bearbeiten.

Regionalplanung

Die Ziele für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen sind im Landesentwicklungsplan (LEP) dargestellt und werden auf der Ebene der Regierungsbezirke für den regionalen Bereich mit dem Instrument des Regionalplanes konkretisiert.

Die Bezirksregierung Köln erarbeitet, stellt auf, überarbeitet und ändert den Regionalplan im Regierungsbezirk Köln. Zuständiges politisches Gremium ist der Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln. Die Regionalpläne legen die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Regierungsbezirke und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Plangebiet fest. Außerdem erfüllen sie die Funktion eines Landschaftsrahmenplanes und eines forstwirtschaftlichen Rahmenplanes.

Derzeit ist für Bonn der Regionalplan von 2004 gültig. Damals hieß dieser noch „Gebietsentwicklungsplan“. Gegenwärtig wird der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, wozu auch Bonn gehört, neu aufgestellt.

Neuaufstellung des Regionalplanes Köln

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10. Dezember 2021 beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Dieser bezieht sich räumlich auf den gesamten Regierungsbezirk Köln. Er legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region Köln sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest. Wesentliche Inhalte sind Vorgaben für den Siedlungsraum, den Freiraum und für die Planung von Infrastruktur. Weiterhin gibt es übergreifende Themen wie Klimaschutz- und Klimaanpassung oder erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung.

Die erste öffentliche Auslegung hat im Zeitraum vom 7. Februar bis zum  31. August 2022 stattgefunden. Die Stadt Bonn hat eine vom Rat der Stadt Bonn beschlossene Stellungnahme mit zahlreichen Anregungen abgegeben ( DS Nr. 220637 (Öffnet in einem neuen Tab)). Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Regionalplanungsbehörde, der Bezirksregierung Köln, ausgewertet, abgewogen und ggf. in den zweiten Planentwurf eingearbeitet. 

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 18. Sitzung am 11. Oktober 2024 unter Top 5 den zweiten Planentwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanes Köln, zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen  (vgl. Sitzungsvorlage RR 32/2024) (Öffnet in einem neuen Tab).

Der zweite Planentwurf liegt in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. November 2024 gem. § 9 Abs. 2 und 3 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW öffentlich aus. Die Unterlagen können unter folgendem Link eingesehen werden  https://url.nrw/regionalplanungsverfahren (Öffnet in einem neuen Tab).

Zu den im vgl. zum ersten Planentwurf geänderten Inhalten können Stellungnahmen abgeben werden. 

Frau Anika Spartz