Bonner Adressbuch Soziales
Stationäre Pflege in Bonner Alten- und Pflegeeinrichtungen
Wenn eine Versorgung in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist, besteht die Möglichkeit, in einer stationären Einrichtung zu leben. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit beteiligen sich die Pflegekassen an den Kosten. Die einzelnen Beträge können Sie in der Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen.
Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Es gibt zahlreiche stationäre Einrichtungen mit Kurzzeitpflegeplätzen in Bonn. Hier werden Angehörige vorübergehend gepflegt und betreut, wenn durch eine Krisensituation die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht erfolgen kann oder aber übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt notwendig ist. In diesem Fällen besteht bei den Pflegekassen ein Anspruch auf Übernahme von Kostenanteilen für das Pflegeheim. (Sozialgesetzbuch XI).
Die Kurzzeitpflege ist ab dem Pflegegrad zwei und für bis zu acht Wochen im Jahr in einer stationären Einrichtung möglich.
Bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege. Diese ist ab dem Pflegegrad zwei und für bis zu sechs Wochen im Jahr in einer stationären Einrichtung möglich.
Tages- oder Nachtpflege
Bei der Tages- oder Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) werden Sie stundenweise in einer Pflegeeinrichtung versorgt, wohnen aber weiterhin in Ihrer eigenen Wohnung. Tages- oder Nachtpflege kann mit Pflegegeld oder Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Detaillierte Informationen zu der Tages- und Nachtpflege sowie den Leistungen der Pflegekassen gibt es auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit (Öffnet in einem neuen Tab).
Pflegerische Hilfen
Ambulante Pflege kann Grundpflege und Hauswirtschaft, aber auch Krankenpflege oder psychiatrische Pflege umfassen. Der Gepflegte beziehungsweise die Gepflegte oder seine/ihre Angehörigen bestimmen das Maß der Pflege in Abstimmung mit dem Pflegedienst.
Leistungen der häuslichen Krankenpflege, auch Behandlungspflege genannt, sind ärztlich delegierte Maßnahmen, die einer Verordnung bedürfen, von Patientinnen oder Patienten beantragt und der Krankenkasse vorab genehmigt werden müssen. Sie können aber auch von Patientinnen oder Patienten privat, also direkt finanziert werden.
Ziel der ambulanten Pflege ist,
- einen Verbleib in den „eigenen vier Wänden“ zu ermöglichen,
- durch aktivierende Pflege eine Verbesserung bzw. Erhaltung der Gesundheits- und Lebenssituation zu erreichen,
- einen voranschreitenden Verlust von Ressourcen zu vermeiden oder
- eine Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhaus- oder Heimaufenthalten zu erreichen.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen Pflegepersonen entlasten und dabei helfen, dass Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause bleiben können. Sie sollen dazu beitragen, dass soziale Kontakte aufrechterhalten werden und der Alltag möglichst selbstständig bewältigt werden kann.
Das sind zum Beispiel:
- Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz
- Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen und Helfer
- Entlastungsangebote für Angehörige durch Unterstützung und gezielte Beratung
- Entlastungsangebote zur Unterstützung im Alltag wie Haushaltshilfen
Die Pflegekassen zahlen hierfür bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden und kann nur durch einen Dienst erbracht werden, der entsprechend § 45 b SGB XI mit den Pflegekassen abrechnen kann.
Nähere Informationen über die Entlastungsleistungen:
Hausnotrufsystem
Hausnotrufsysteme ermöglichen pflegebedürftigen Menschen länger in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld bleiben zu können. Sie geben die Sicherheit, im Notfall sofort Hilfe zu erhalten.
Der Hausnotruf ist ein technisches Meldesystem. Er besteht aus einem Teilnehmergerät und Funkfinger. Der Funkfinger wird entweder als Armband oder Kette getragen. Ein Knopfdruck auf den Funkfinger genügt, um eine direkte Verbindung zur Notrufzentrale herzustellen. Es kann überall in der Wohnung über Mikrofon und Lautsprecher des Teilnehmergerätes mit der Notrufzentrale gesprochen werden. Kann der Betreffende nicht mehr sprechen, schickt die Zentrale Hilfe.
Die Daten der Teilnehmenden sind bei der Zentrale hinterlegt und können nur im Notfall eingesehen werden.
Wer sich näher über das Notrufsystem, die Kosten und eine eventuelle Übernahme durch die Pflegekasse informieren möchte, wendet sich bitte an die jeweilige Anbieterin oder den jeweiligen Anbieter. Aber auch das Haus der Bonner Altenhilfe gibt Auskunft unter dem Seniorenruf.
Leistungen der Pflegekasse
Die Pflegeversicherung unterstützt Menschen, die auf Grund ihrer Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen sind.
Pflegebedürftige, die zu Hause oder in einer stationären Einrichtung versorgt werden, erhalten Leistungen der Pflegekassen. Das können Sach- und/oder Geldleistungen sein und müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Von dort erfolgt eine Überprüfung, ob die Voraussetzung für die Gewährung vorliegt, da der Gesetzgeber genau festgelegt, wer als pflegebedürftig gilt. Die Höhe der Leistungen hängt von dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ab.
Genaue Informationen zu Art und Höhe der Leistungen bietet das Bundesgesundheitsministerium (Öffnet in einem neuen Tab).
Haushaltsnahe Dienste
Die haushaltsnahen Dienste sind ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung in der eigenen Wohnung.
Dieses Angebot hat als Schwerpunkt die Hilfen bei der Haushaltsführung. Wer diese Dienste in Anspruch nehmen möchte, muss die Kosten selber tragen. Bei Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen ist unter Umständen die Übernahme der Kosten ganz oder teilweise durch das Amt für Soziales und Wohnen möglich.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Seniorenruf.
Wenn pflegerische Hilfen grundsätzlich notwendig sind, könnte ein Anspruch auf Kostenübernahme nach dem Pflegeversicherungsgesetz bestehen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Ihre Pflegekasse.
Warmes Essen
Ein warmes Mittagessen gehört zur gesunden Ernährung. Für ältere Menschen, die Schwierigkeiten haben, selbst zu kochen, gibt es deshalb in Bonn verschiedene Möglichkeiten.
„Essen auf Rädern“
Für diejenigen, die ihre Wohnung nur unter Schwierigkeiten verlassen können, ist der Mahlzeitendienst auf Rädern gedacht. Täglich servieren ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der verschiedenen Organisationen älteren Bonnerinnen und Bonnern zu Hause mittags eine warme Mahlzeit.
Mittagstisch in der Gemeinschaft
Wenn Sie nicht mehr kochen möchten oder lieber in der Gemeinschaft essen, gibt es den stationären Mittagstisch. Auch hier haben Sie oftmals die Möglichkeit, unter mehreren Angeboten zu wählen.
Rollender Bücherdienst
Die Stadtbücherei in Dottendorf hat einen Bücherdienst für alte und gehbehinderte Menschen eingerichtet. Er bringt diesen auf Wunsch regelmäßig Lesestoff ins Haus. Es gibt besonders viele Romane, Großdruckbücher und Literaturkassetten neben dem üblichen Buchangebot an Sachliteratur. Die vom Bücherdienst betreute Leserschaft wird alle vier Wochen an einem bestimmten Vormittag besucht, bekommt die gewünschten Bücher und gibt die gelesenen zurück.