Eigene Energiekosten mindern und Klima schützen
Von Solaranlagen profitiert nicht nur das Klima durch die erneuerbare Energieerzeugung, sondern es profitieren auch Eigentümer*innen oder Mieter*innen: Mit einer Photovoltaikanlage erzeugen Sie eigenen Solarstrom, den Sie selbst im Haus nutzen können. Mit einem Solarkollektor erwärmen Sie Ihr Brauchwasser und können zudem Ihre Heizung unterstützen. Das senkt die Energiekosten. Nicht selbst genutzter Strom aus der Photovoltaikanlage kann gegen eine Vergütung ins öffentliche Stromnetz (Bonn Netz GmbH) eingespeist werden, so dass der Netzstrom deutschlandweit klimafreundlicher wird.
Welches Solar-Potenzial hat mein Dach?
Sie möchten wissen, wieviel Quadratmeter Ihrer einzelnen Teildachflächen für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet sind und welche Strom- und Wärmeerträge Sie pro Jahr erwarten können? Dann nutzen Sie das Solarkataster.NRW (Öffnet in einem neuen Tab)des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) – dort können Sie einfach Ihre eigene Adresse eingeben. Die Ertragsrechner bieten Ihnen auch kostenlose Informationen zur Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage.
Nutzen Sie zudem die kostenfreie Beratung der Bonner Energie Agentur (Öffnet in einem neuen Tab). So sind Sie gut vorbereitet, um anschließend bei Installateuren Angebote einzuholen
Wie hoch fördert die Stadt Bonn meine Solaranlage?
Die Stadt Bonn fördert Photovoltaik-Anlagen zur solaren Stromerzeugung an Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie auf Freiflächen, Solarthermie-Anlagen zur Wärmeerzeugung mit Heizungsunterstützung, PVT-Anlagen (kombinierte Solarstrom- und Wärmeproduktion) sowie Stecker-Solargeräte mit einem Investitions-Zuschuss. Auch ein Dachgutachten zur Prüfung, ob Ihr Dach für Ihre geplante Solaranlage geeignet ist oder zunächst modernisiert werden muss, können Sie sich fördern lassen.
Zusätzlich gibt es Bonus-Zuschüsse für kombinierte Dachbegrünung und für EEG-Mieterstrommodelle. Zuwendungsberechtigt sind Gebäude-Eigentümer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Pächter*innen von Dach- oder Fassadenflächen, wenn sie dort Solaranlagen installieren und betreiben, sowie Wohnungs-Mieter*innen, soweit es um Stecker-Solargeräte (etwa Balkonsolarkraftwerke) geht. Die Obergrenze für die Summe aller Zuschüsse liegt bei 25.000 Euro je Objekt.
Solaranlagen auf Baudenkmalen
Solaranlagen sind auf den Dächern der meisten Baudenkmale erlaubnisfähig. Falls die Solaranlage aus dem öffentlichen Raum sichtbar ist, kann diese Erlaubnis an Bedingungen geknüpft werden, um sie in das Erscheinungsbild des Baudenkmals harmonischer zu integrieren. Dazu hat die Stadt Bonn „Leitlinien für Solaranlagen auf Baudenkmalen und in Denkmalbereichen“ veröffentlicht.
Fördermodule und Fördersätze im Überblick
Mehr soziale Gerechtigkeit: Förderung von Stecker-Solargeräten/Balkonkraftwerken
Photovoltaik-Intensivförderung: Große Mehrfamilienhäuser, Fassaden, Denkmäler, Nicht-Wohngebäude
„Macht die Dächer voll“-Förderung
Förderung für Freiflächenanlagen
Bonus für kombinierte Dachbegrünung
Bonus für EEG-Mieterstrommodelle/Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Dach-Gutachten „PV-ready“
Fokus auf Bestandsgebäude
Besonderheiten bei Denkmälern
Wie und wann stelle ich den Förderantrag?
Wo muss ich meine Photovoltaikanlage anmelden?
- Solares Bonn: Förderrichtlinie Solares Bonn ab 1. April 2023PDF-Datei823,54 kB
- Solares Bonn: Bescheinigung „Macht die Dächer voll“ (M1)PDF-Datei733,00 kB
- Solares Bonn: Fachunternehmerbescheinigung Solarthermie (M2)PDF-Datei491,86 kB
- Link zum Solarkataster.NRW – Hier erfahren Sie, wie groß die Potenzialfläche für Solarenergie-Nutzung auf Ihrem Hausdach ist (Öffnet in einem neuen Tab)