Amtsketten - Insignien der städtischen Selbstverwaltung
Die Grundlage für die Einführung und das Tragen von Amtsketten - oder allgemein die Anschaffung von Insignien - schuf Reichsfreiherr von und zum Stein mit der von ihm verfassten „Ordnung für sämtliche Städte der preußischen Monarchie“ von 1808. Darin verfügte er, dass Stadtverordnete und Magistratsmitglieder einschließlich der Bürgermeister „in größeren Städten bei Ausübung ihres Amtes goldene Medaillen an goldenen Ketten“ zu tragen haben.
Die Amtskette der Stadt Bonn
Die Stadt Bonn erhielt als dritte rheinische Stadt im Jahr 1895 eine Amtskette. Zuvor hatten Düsseldorf 1858 und Duisburg 1886 Amtsketten angeschafft - als letzte folgte 1904 die Stadt Mönchengladbach. Bis heute sind die Amtsketten von Bonn, Duisburg und Mönchengladbach die Originalketten. Manch andere Amtskette wurde während des Ersten Weltkrieges eingeschmolzen. Die Ketten von Bonn und Duisburg sind bis auf die Medaillen identisch.
Die Bonner Amtskette stellte die Firma D. Vollgold & Sohn, Goldschmiede Seiner Majestät des Kaisers, 1895 in Berlin her. Obwohl der Name der Firma dies nahelegen könnte, handelt es sich nicht um eine Kette aus „Vollgold“, sondern aus starkvergoldetem Silber. Ihr Anschaffungswert betrug 1.500 Mark und sie wiegt 372 Gramm.
Die Amtskette besteht aus schlichten, quer-ovalen Einzelgliedern und sieben Medaillen. Diese zeigen das Stadtwappen, das Konterfei des Gründers der Städteordnung Friedrich Wilhelm III., das Reichswappen und die Porträts Ludwig van Beethovens und des Reichsfreiherren vom Stein.