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Bundesstadt Bonn

Kulturakteur*innen können noch bis zum 5. Januar 2025 Förderanträge einreichen

Das Kulturamt der Stadt Bonn vergibt zwei Mal pro Jahr Mittel zur Förderung kultureller Projekte mit innovativem Charakter. Professionell arbeitende Gruppen sowie Künstler*innen können ihre Anträge für Projekte, die im zweiten Halbjahr 2025 stattfinden sollen, noch bis Sonntag, 5. Januar 2025, einreichen.

Im kommenden Förderlauf stehen, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, außerdem zusätzliche Mittel in Höhe von 20.000 Euro aus dem Klimaplan der Stadt Bonn zur Verfügung. Gefördert werden mit diesen Mitteln ausschließlich kulturelle Projekte in der zweiten Jahreshälfte 2025, die sich inhaltlich mit dem Themengebiet „Kultur und Klima/Nachhaltigkeit“ beschäftigen oder solche Projekte, die bereits in der Planung die Berücksichtigung von geeigneten Energie- und Rohstoff sparenden Maßnahmen erkennen lassen und dadurch die Bemühungen der Stadt Bonn zum Klimaschutz unterstützen. 

Jedem Antrag muss eine Projektbeschreibung sowie ein verbindlicher Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Die beantragten Projekte müssen zudem in Bonn stattfinden. Weitere Informationen und das Antragsformular sind online unter  www.bonn.de/kulturfoerderung erhältlich.