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Bundesstadt Bonn

Jetzt anmelden für Kita-Plätze

Im Februar startet die Vergabe der öffentlich geförderten Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen für das nächste Kindergartenjahr 2025/2026. Wer ab Sommer 2025 eine Betreuung wünscht und sein Kind noch nicht über das Elternportal Kita-Net Bonn angemeldet hat, sollte dies nun nachholen.

Ab Februar werden von allen öffentlichen Bonner Kindertageseinrichtungen die Aufnahmeentscheidungen für August 2025 getroffen und Betreuungsverträge geschlossen. Dieses Verfahren zieht sich erfahrungsgemäß über mehrere Monate hin, denn teilweise können zu Jahresbeginn noch nicht alle neuen Kinder aufgenommen werden. In vielen Kindertagesstätten steht dann noch nicht fest, ob zum Sommer genügend Personal zur Verfügung steht.

Wenn ein Kind bis Mitte März 2025 noch keine Zusage für einen Kinderbetreuungsplatz bekommen haben sollte, können sich die Eltern wegen weiterer Unterstützung an das Familienbüro der Bundesstadt Bonn wenden. Das Team des Familienbüros des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, ist in der Stadthaus-Loggia, Thomas-Mann-Straße 2-4, zu finden. Kontakt über Telefon 0228 – 77 4070 oder E-Mail:  familienbuerobonnde.

Kindertagespflege als Alternative zur Kita für unter Dreijährige

Für Kinder unter drei Jahren ist die Kindertagespflege ein weiteres Betreuungsangebot. Für weitere Informationen und zur Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen steht im Auftrag der Stadt Bonn das Netzwerk Kindertagespflege Bonn unter der Telefonnummer 0228 - 62 96 100 zur Verfügung, weitere Infos unter   www.netzwerk-kindertagespflege-bonn.de (Öffnet in einem neuen Tab). Die Anmeldung erfolgt ebenfalls über das Elternportal Kita-Net Bonn. Plätze werden nach und nach vergeben, da erst feststehen muss, welche älteren Kinder aus der Kindertagespflege in eine Kindertageseinrichtung wechseln werden.

Die Stadt Bonn bittet darum zu beachten, dass nur Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege betreut werden, für die vor Betreuungsbeginn ein Masern-Impfschutz nachgewiesen wurde. Nähere Informationen hierzu, auch zu möglichen Ausnahmen, gibt es auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums  hier (Öffnet in einem neuen Tab).