Um in Zukunft die gesetzlichen Anforderungen an die Klärschlammverwertung erfüllen zu können, beabsichtigen die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) und die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) die Gründung der KLAR GmbH (Klärschlammverwertung am Rhein). Die SWK stellt der KLAR GmbH ein Grundstück auf dem Gelände des Heizkraftwerks in Köln-Merkenich im Wege einer Erbpacht für den Bau einer Mono‑Klärschlammverwertungsanlage (MKVA) zur Verfügung.
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 10. Februar 2022 die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Vertragswerke zur Beteiligung an der KLAR GmbH final mit den Kooperationspartnern auszuarbeiten und diese dem Rat vorzulegen, um auf dieser Basis den Beitritt zur KLAR GmbH final beschließen zu können. Die Stadt Bonn wird mit einem Anteil von 15,49 Prozent unmittelbarer Gesellschafter der KLAR GmbH, die Stadtwerke Bonn erhalten eine stille Beteiligung in Höhe von sieben Prozent.
Hintergrund
Der Gesetzgeber schreibt ab 2029 verbindlich eine Wiedergewinnung des im Klärschlamm in nennenswerter Menge enthaltenen Phosphors vor, was - zumindest aus heutiger Sicht - technisch besonders effektiv aus der bei der Verbrennung entstehenden Asche einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage (MKVA) möglich ist. Andere Entsorgungswege wie in der Landwirtschaft oder der Mitverbrennung in Kraft- oder Zementwerken usw. bestehen zukünftig nicht mehr, weil der Verdünnungsgrad in der Asche eine wirtschaftliche Rückgewinnung des Phosphors verhindert.
Bei der in Bonn vorhandenen Klärschlammverwertungsanlage aus dem Baujahr 1981 auf der Kläranlage Salierweg handelt es sich um eine solche MKVA. Aufgrund des Anlagenalters erfordert diese jedoch hohen Unterhaltungs- und Reparaturaufwand und ist mittelfristig nicht mehr wirtschaftlich weiter zu betreiben.