Das Verfahren zur Verlängerung von Jagdscheinen hat sich geändert. Grund dafür sind die jüngsten Änderungen des Waffengesetzes durch die Bundesregierung. Für Bonner Jäger*innen, deren Jagdscheine zum 31. März 2025 auslaufen, bedeutet das, dass sie rechtzeitig schon ab Dezember 2024 den Antrag auf Verlängerung stellen sollten.
Jäger*innen können die Anträge ab dem 9. Dezember bei der Unteren Jagdbehörde stellen. Die Stadt nimmt Anträge auf Verlängerung des Jagdscheins digital über das Serviceportal service.bonn.de (Öffnet in einem neuen Tab) oder auf dem Postweg entgegen.
Für die Beantragung ist keine Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis notwendig. Allerdings ist eine Anmeldung im Servicekonto.NRW unter service.bonn.de/login (Öffnet in einem neuen Tab) erforderlich. Mit dem dort einmalig eingerichteten Nutzungskonto haben Bürger*innen nicht nur Zugang zum Serviceportal der Stadt Bonn, sondern zu allen Online-Anwendungen des Landes und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
Anmeldungen per Post bitte an folgende Adresse: Bundesstadt Bonn, Bürgerdienste – Untere Jagdbehörde, Berliner Platz 2, 53111 Bonn. Rückfragen sind unter 0228 - 77 25 45 sowie 0228 - 77 25 65 möglich.
Auf der städtischen Internetseite www.bonn.de (Öffnet in einem neuen Tab) finden sich unter dem Suchwort „Jagdscheine - Jägerprüfung“ weitere Informationen zur Verlängerung des Jagdscheins.