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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Fischereischeine - Fischerprüfung

Überblick

Fischerprüfung 2025
Am Samstag, dem 29. März 2025 findet bei der Stadtverwaltung der Bundesstadt Bonn eine Fischerprüfung statt.

Anmeldeschluss:                        03.03.2025 (Eingangsstempel der Behörde)
Anmeldungen an:                       Untere Fischereibehörde bei den Bürgerdiensten der Bundesstadt Bonn

Fischereischein

  • Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung. (Ausnahme: Kinder und Jugendliche im Alter von zehn bis einschließlich 15 Jahren müssen keine Fischerprüfung ablegen.)
  • Der Fischereischein ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

Damit Sie einen Antrag auf einen Fischereischein stellen können, müssen Sie die Fischerprüfung erfolgreich absolviert haben. 

Fischereiprüfung

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil.
Die schriftlichen Fragen erstrecken sich auf folgende Gebiete:

  • Allgemeine Fischkunde
  • Spezielle Fischkunde
  • Gewässerkunde und Fischhege
  • Natur- und Tierschutz
  • Gerätekunde
  • Gesetzeskunde

Im praktischen Teil ist ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das weitere notwendige Zubehör hinzuzufügen.