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Bundesstadt Bonn

Fachbereich Wohnraumstärkung, Wohnungsaufsicht und Zweckentfremdung

Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Verantwortliche/r
(Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email)
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales und Wohnen
Telefon: 0228 77 48 25
E-Mail:  sozialamtbonnde
Datenschutzbeauftragte/r
(Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB)

Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Datenschutzbeauftragter
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111 Bonn
Telefon: 0228 - 77 34 65
E-Mail:  datenschutzbeauftragterbonnde

Zweck/e der Datenverarbeitung
(Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen)
Der zuständige Fachbereich des Amtes für Soziales und Wohnen verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung im Rahmen der Wohnraumstärkung, Wohnungsaufsicht und Zweckentfremdung von Wohnraum.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
(sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich)

Inhaltlich stützt sich die Datenverarbeitung auf die Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG), der Verordnung nach dem Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStVO NRW) und der Zweckentfremdungssatzung der Bundesstadt Bonn in der jeweils gültigen Fassung.

 

Datenschutzrechtlich erfolgt die Datenverarbeitung insbesondere nach Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) DS-GVO in Verbindung mit den Vorschriften des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).

Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat. Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
(z.B. Vor- und Zuname, Anschrift)

Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom zuständigen Fachbereich des Amtes für Soziales und Wohnen verarbeitet:

 

a) Kontaktdaten (jeweils von Eigentümer*innen oder Mieter*innen von Wohnraum), z. B:

Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Studierendennachweise, Staatsangehörigkeit.

 

b) Daten zum Wohnraum, z.B :

Anschrift, Eigentums-, Miet- und Wohnsitzverhältnisse, Nutzungsverhältnisse, Belegenheit des Wohnraums, Größe, wesentliche Ausstattung, vorgesehene Miete, Wohnraum-Identitätsnummer, Belegungsangaben,

Gebrauchsüberlassungen einschließlich Vertriebsweg

Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
(im Regelfall)

Die oben genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung

an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:

  • Finanzämter,
  • Steuerbehörden in der jeweiligen Verantwortung
  • Zollbehörden,
  • Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz),
  • Ämter und Fachbereiche der Stadtverwaltung (z.B. Bauordnungsamt, Ordnungsamt, Gesundheitsamt)
  • Gerichte,
  • andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof,
  • Auftragsverarbeiter (IT-Dienstleister),
  • Vermieter/Hausverwaltungen/Eigentümer
  • Mieter

 

Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
(aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen)

Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die Durchführung des Wohnraumstärkungsgesetz nicht mehr benötigt werden, vergl. § 1 Abs. 2 WohnStG und gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind: Aufbewahrung längstens für zehn Jahre nach Ablauf der Gültigkeit der Wohnraum-Identitätsnummer, bzw. ab letzter aktiver Nutzung der Wohnraum-Identitätsnummer, um z. B. Entscheidungen bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen, vergl. § 21 WohnStG.

 

Hinsichtlich einer weiteren Aufbewahrung sind zudem die allgemeinen Vorschriften des DSG NRW in Verbindung mit dem Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen – ArchivG NRW) zu beachten, aus denen sich Verpflichtungen zur Aufbewahrung ergeben.
Herkunft der Daten
(möglichst genaue Quelle)
Der Fachbereich des Amtes für Soziales und Wohnen kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. Steuerbehörden, Meldeämter, Grundbuchämter, Diensteanbieter im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), Bewohnerinnen und Bewohner, Verwalterinnen und Verwalter, Vermittlerinnen und Vermittler, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Energie- und Wasserversorger usw. sein.
Rechte der betroffenen Person
(allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen)

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen
Zuständige Aufsichtsbehörde
(Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage)

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf

Telefon 0211 – 384 24-0
Fax 0211 – 384 24-10
E-Mail  poststelleldi.nrwde

Internet  www.ldi.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)