Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Bonn (SpFöR)
Die Zuschüsse der Stadt werden auf der Grundlage der Sportförderungsrichtlinien gegenwärtig gewährt für
- Anmietung von Sportstätten
- Bau und Unterhaltung vereinseigener Sportstätten
- Beschaffung von Sportgeräten
- Leistungssportförderung
- Jugendarbeit
- Badbenutzung schwimmsporttreibender Vereine
- Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung/Traditionsveranstaltungen
Gefördert werden ausschließlich eingetragene Bonner Amateur-Sportvereine, die den Fördervoraussetzung nach Abschnitt I, Nr. 1 der Sportförderrichtlinien entsprechen und bis zum 15. März eines Jahres folgende Nachweise vorlegen:
- Vollständige Online-Eingabe der Bestandsdaten beim Landessportbund (LSB), ersatzweise den städtischen Vereinsmeldebogen und den aktuellen Mitgliedernachweis des Stadtsportbundes Bonn e.V. und
- einen gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid