Die Bundesstadt Bonn bietet eine große Palette an Online-Diensten an. Auch wenn es große optische Unterschiede gibt, haben sie eins gemeinsam – alle Onlineformulare können vom Smartphone, Tablet oder dem Computer ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie, dass einige Formulare noch unterschrieben werden müssen, zum Beispiel, weil dies so gesetzlich vorgeschrieben ist.
Diese Formulare können auf Smartphone, Tablet oder Computer ausgefüllt werden, müssen danach aber ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die angegebene Adresse geschickt oder bei der Vorsprache mitgebracht werden.
eID-Funktion erleichtert das Ausfüllen der Formulare
Ausgewählte und oft genutzte Formulare, die dennoch unterschrieben werden müssen, bieten wir auch mit der Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) des neuen Personalausweises an. Mit der Online-Ausweisfunktion authentifizieren Sie sich noch vor dem Ausfüllen, einige Felder befüllen sich sogar automatisch mit den auf dem Personalausweis gespeicherten Daten. Die übrigen Felder werden von Ihnen ausgefüllt und nach dem Einreichen über das gesicherte Behördennetz (Netz des Bundes) direkt elektronisch an die zuständige Abteilung übermittelt. Bitte beachten Sie, dass Sie aus Datenschutzgründen keine Bestätigungsmail erhalten und die Bearbeitungszeit variieren kann.
Bei einigen Onlineformularen verzichtet der Gesetzgeber sogar auf eine Unterschrift. Sie können das Formular ganz einfach am Bildschirm ausfüllen und danach einreichen. Automatisch wird dieses über das gesicherte Behördennetz (Netz des Bundes) direkt an die zuständige Abteilung übermittelt.
Wie nutze ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?
Um Ihre Online-Ausweisfunktion (Öffnet in einem neuen Tab) (auch eID-Funktion genannt) zu nutzen, benötigen Sie den Personalausweis im Kartenformat. Dieser muss für die eID-Funktion freigeschaltet sein.
1. Sie benötigen einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Welchen Ausweis besitzen Sie?
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Sie besitzen noch den alten Personalausweis?
In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion beantragen. Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab). - Sie besitzen bereits einen neuen Personalausweis, allerdings haben Sie bei Beantragung nicht der Freischaltung der Online-Ausweisfunktion zugestimmt?
Dies können Sie im Dienstleistungszentrum nachholen. - Sie besitzen bereits einen neuen Personalausweis und haben der Online-Ausweisfunktion zugestimmt?
Wunderbar! Sie können direkt bei Schritt 2 weitermachen!
2. Sie benötigen ein NFC-fähiges Smartphone (Android oder iOS) oder ein Kartenlesegerät
Es ist möglich, dass Sie für das Kartenlesegerät noch einen Treiber installieren müssen. Hinweise dazu finden Sie in der Gerätebeschreibung des jeweiligen Produktes. Ein Treiber sollte für ein NFC-fähiges Smartphone nicht notwendig sein.
3. Sie benötigen die offizielle AusweisApp
4. PIN-Brief per Post erhalten
Während Sie auf Ihren neuen Personalausweis gewartet haben, haben Sie einen PIN-Brief per Post erhalten. Der PIN-Brief enthält alle Informationen zu Ihrem Personalausweis, zudem auch die fünfstellige Transport-PIN.
Damit die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist, müssen Sie eine selbst gewählte sechsstellige PIN vergeben. Das kann bei Abholung des Personalausweises im Bürgeramt, an Ihrem Computer mit Ihrem neuen Kartenlesegerät oder direkt über das Smartphone mit der AusweisApp erledigt werden.
5. Jetzt können Sie die eID-Funktion nutzen!
Fernzugriff
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit des Fernzugriffs. Vorteil des Fernzugriffs ist, dass Sie sich zwar mit Ihrem Smartphone authentifizieren, das Formular aber bequem am Rechner ausfüllen können.
Dafür müssen Sie auch wieder die AusweisApp auf Ihrem PC installieren, anschließend müssen Sie auch das Smartphone mit der AusweisApp ausstatten. Die beiden Geräte können in der AusweisApp unter den Einstellungen in dem Reiter „Smartphone als Kartenleser“ miteinander gekoppelt werden.
Anschließend können Sie sich authentifizieren und das gewünschte Formular bequem am Rechner ausfüllen.
Bitte beachten Sie: Bei Öffnung des jeweiligen Formulars muss die AusweisApp auf Rechner und Smartphone geöffnet sein.